Die baurechtliche Situation fördert mit der Erhöhung der Ausnützung entlang der Winterthurerstrasse eine volumetrische Akzentuierung.
Diese rechtliche Gegebenheit kommt unserer städtebaulichen Auslegung entgegen, dass wir eine Präsenz an der Winterthurerstrasse gesucht haben. Die grundsätzliche volumetrische Ausformulierung des Körpers ist ebenfalls stark geprägt durch die baurechtlichen Vorgaben. Das Volumen konnte aber trotzdem so gestaltet werden, dass es sich gut in die Struktur einfügt.
Mit der Ausformulierung der Wohnungen gegen die Winterthurerstrasse haben wir ein Optimum betreffend Präsenz des Gebäudes zur Verkehrsachse innerhalb der lärmtechnischen Vorgaben finden können.
Mit der Abtreppung des Gebäudes reagieren wir auf den Verlauf der Götzstrasse. Damit wird eine gute Einbettung in das Quartier erreicht.
Die beiden Erker entlang der Götzstrasse markieren selbstverständlich die beiden Hauseingänge. Der näher zur Winterthurerstrasse liegende Erker wurde bewusst grösser ausformuliert, um die städtebauliche Gewichtung zu stärken.